Allgemeines Kündigungsrecht
Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willenserklärung einer Arbeitsvertragspartei, die unmittelbar auf die Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zukunft gerichtet ist.
Eine Kündigung kann in ordentlicher oder außerordentlicher (fristloser) Form ausgesprochen werden.