Ordentliche Kündigung
Bei der ordentlichen Kündigung ist regelmäßig eine Kündigungsfrist einzuhalten, bis zu deren Ablauf das Arbeitsverhältnis vertragsgemäß fortgesetzt wird. Ein Kündigungsgrund ist im Wesentlichen nur für Kündigungen des Arbeitgebers im Anwendungsbereich des KSchG erforderlich.