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Home > Informationen zum Arbeitsrecht > Ordentliche Kündigung > Voraussetzungen > Zugang der Kündigung

Zugang der Kündigung

Die Kündigung wird mit Zugang beim Gekündigten wirksam.

Für die fristlose Kündigung bedeutet diese, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs endet. Bei der fristgemäßen Kündigung beginnt mit dem Zugang der Lauf der Kündigungsfrist.

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