Kündigung von Mietverträgen über Wohnraum

Mietverhältnisse lassen sich auf unterschiedlichem Weg beenden.

Bei der Kündigung eines Mietvertrags handelt es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft. Sie kann nur von einer Vertragspartei ausgesprochen werden und enthält eine Willenserklärung die auf einseitige Auflösung des Mietverhältnisses gerichtet ist.

Damit die Auflösung des Mietvertrags rechtsgültig ist, muss der Kündigende ein entsprechendes Kündigungsrecht haben. Um zu bestimmen welche Kündigungsmöglichkeiten vorliegen, muss zunächst die Frage geklärt werden um welche Art von Mietverhältnis es sich handelt.

Liegt ein unbefristeter oder ein befristeter Mietvertrag vor?

Weiterhin ist dann zu unterscheiden, ob man eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung oder eine außerordentliche (fristgerechte oder fristlose) Kündigung ausspricht.  Auf diese Fragestellungen wird im folgenden näher eingegangen.