Unbefristeter Mietvertrag
Ein unbefristetes Mietverhältnis liegt dann vor, wenn im Mietvertrag kein Termin für die Beendigung des Mietverhältnisses bestimmt ist. Dieser kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (evtl. bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes) jederzeit beendet werden.
Einen unbefristeten Mietvertrag kann man an folgender Formulierung erkennen: " Das Mietverhältnis beginnt am... und läuft auf unbestimmte Zeit ".