Die Nebenkostenabrechnung

Leider ist es häufig so, dass mit der Abrechnung für den Mieter eine hohe Nachzahlung fällig wird. Es stellt sich dann immer die Frage, ob der Vermieter alle Kosten ordnungsgemäß berechnet hat. Schwierig wird die Überprüfung dadurch, dass unverständliche Abkürzungen, seltsame Berechnungen und überraschende Kostenpunkte genannt werden.

Bruttomiete, Vorauszahlung, Pauschale

Gem. bürgerlichem Gesetzbuch sind die Nebenkosten vom Vermieter zu tragen. Daher muss die Umlage auf den Mieter im Mietvertrag festgelegt werden. Manche Mietverträge beinhalten folgende Klausel: "der Mieter ist verpflichtet, Nebenkosten gemäß Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der 2. Berechnungsverordnung zu zahlen." Diese Formulierung vereinbart die Umlage aller rechtlich zulässigen Nebenkosten. In den meisten Mietverträgen werden die Nebenkosten jedoch einzeln aufgelistet, oder im Formular angekreuzt.

Gibt es im Mietvertrag keine Aussagen bezüglich der Nebenkosten, dürfen diese  auch nicht in Rechnung gestellt werden. Man zahlt dann eine so genannte Bruttomiete.

In der Regel sind im Mietvertrag monatliche Vorauszahlungen auf die Nebenkosten vereinbart. Es erfolgt dann eine jährliche Abrechnung.

Wurde eine  monatliche Pauschale  im Mietvertrag vereinbart, sind alle Kosten mit der monatlichen Zahlung abgegolten.