Warme Betriebskosten: Die Heizkostenabrechnung

Grundsätzlich wird gemäß Heizkostenverordnung vorgeschrieben, dass sobald zwei oder mehr Wohnungen von einer Heizungsanlage versorgt werden, die Heizkostenabrechnung verbrauchsabhängig zu erfolgen hat. Der Vermieter muss hierzu alle Räume mit Erfassungsgeräten bzw. alle Heizkörper mit Heizkostenverteilern ausrüsten.

Es ist nicht zulässig, die Heizkosten als Pauschale abzurechnen. Sie dürfen ebenfalls nicht in der Miete enthalten sein.