Warme Betriebskosten: Die Heizkostenabrechnung
Grundsätzlich wird gemäß Heizkostenverordnung vorgeschrieben, dass
sobald zwei oder mehr Wohnungen von einer Heizungsanlage versorgt
werden, die Heizkostenabrechnung verbrauchsabhängig zu erfolgen hat. Der
Vermieter muss hierzu alle Räume mit Erfassungsgeräten bzw. alle
Heizkörper mit Heizkostenverteilern ausrüsten.
Es ist nicht zulässig, die Heizkosten als Pauschale abzurechnen. Sie dürfen ebenfalls nicht in der Miete enthalten sein.