Abstandsunterschreitungen
Neben den Verstößen gegen die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit stellen die Verstöße gegen den jeweils zulässigen Sicherheitsabstand einen weiteren Schwerpunkt der Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr dar.
Anders als die Geschwindigkeit ist der jeweils einzuhaltende Abstand nicht durch Verkehrszeichen vorgegeben, sondern wird durch die gesetzliche Regelung in § 4 STVO vorgegeben. Der Abstand ist so einzurichten, dass auch bei plötzlichem Bremsen des Vordermanns ein Anhalten noch möglich ist. Im Regelfall reicht der Sicherheitsabstand aus, der bei normalen Verhältnissen in 1,5 Sekunden durchfahren wird. Die Festlegung der Bußgelder nach dem Bußgeldkatalog orientiert sich am Tachometer, so dass dies auch eine sinnvolle Orientierung für den Autofahrer ist. Eingehalten werden sollte der halbe Tachowert, das heißt es muss bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 120 km/h ein Abstand von 60 Metern eingehalten werden.
Da sich der einzuhaltende Abstand an der gefahrenen Geschwindigkeit orientiert, muss zur Festlegung einer Ordnungswidrigkeit sowohl die Geschwindigkeit, als auch der Abstand gemessen werden. Das hierbei angewandte System basiert darauf, dass eine Strecke von im Regelfall 50 Metern auf der Fahrbahn markiert wird. Anschließend wird mittels Videoüberwachung und mitlaufender Zeit festgestellt, wie viel Zeit beim Durchfahren dieser Strecke vergangen ist. Hiermit wird ermittelt, welche Geschwindigkeiten das Fahrzeug fährt, dass überprüft werden soll. Darüber hinaus wird anhand weiterer Markierungen auf der Fahrbahn und einem mitlaufenden Videofilm festgestellt, wie viel Zeit zwischen dem Überfahren einer Markierung durch den Vordermann und dem zu messenden Fahrzeug vergeht. Hieraus kann dann unter Zugabe einer Reserve von im Regelfall mindestens 0,17 Sekunden deren Abstand ermittelt werden.
Anders als bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist ein Rückschluss aus einem eingetretenen Auffahrunfall auf einen zu geringen Abstand nicht zulässig. Für den Vorwurf der Abstandsunterschreitung bedarf es konkreter Feststellungen im Hinblick auf den eingehaltenen Abstand.
Die hohe Verkehrsdichte hat bei vielen Autofahrern dazu geführt, dass gerade auf Autobahnen der erforderliche Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird, teilweise nicht einmal eingehalten werden kann. Das Unterschreiten des erforderlichen Sicherheitsabstand ist jedoch nach dem Bußgeldkatalog mit hohen Geldbußen und teilweise auch mit Fahrverboten belegt. Aus diesem Grunde geht es gerade bei Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung regelmäßig um viel für den Betroffenen.