Drogenverstöße

Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Drogen ist immer zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Regelmäßig kommt jedoch auch die Verwirklichung eines Straftatbestandes in Betracht.

Anders als bei dem Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol gibt es im Bereich der Drogen keine vom Gesetzgeber tolerierte Dosis. Dies bedeutet, dass jeglicher Einfluss von Drogen und sei dieser noch so gering immer als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Eine Ausnahme hierzu bildet lediglich Cannabis, bei dem ein Einfluss auf den Fahrer eines Fahrzeugs erst ab einem Wert von 1,0 ng/ml THC angenommen wird.

Drogenverstöße sind unter einem anderen Aspekt ausgesprochen problematisch. Durch Blutproben kann der aktuelle Grad des Rausches festgestellt werden, durch Haarproben ist aber auch lange Zeit nach der Einnahme von Drogen noch feststellbar, in welchem Umfang Drogen konsumiert werden. Häufig wird im Zuge eines Bußgeldverfahrens auch überprüft, was sich anhand der Haare noch feststellen lässt. Sollte sich hierbei herausstellen, dass ein regelmäßiger Konsum von Drogen vorliegt wird die Polizei der Straßenverkehrsbehörde Mitteilung machen. Es ist dann damit zu rechnen, dass die Straßenverkehrsbehörde zumindest eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnet, möglicherweise aber auch die Fahrerlaubnis ohne weitere Untersuchungen entzieht.