Die Folgen einer Ordnungswidrigkeit

Die Folgen einer begangenen Ordnungswidrigkeit sind weitgehend vollständig im Bußgeldkatalog aufgeführt. Dort ist niedergelegt, welche regelmäßigen Folgen eine Ordnungswidrigkeit hat.

Der Regelsatz geht davon aus, dass der Verstoß fahrlässig begangen wurde und keine besonderen Tatumstände vorliegen. Besondere Umstände lassen aber häufig auf Vorsatz schließen. Bei erheblichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beispielsweise wird regelmäßig auf vorsätzliches Handeln geschlossen werden, da jeder Fahrer es bemerken wird, sofern er beispielsweise 40 % zu schnell ist.

Vorsätzliches Handeln stellt im Verhältnis zu fahrlässigem Handeln einen schwereren Verstoß dar, so dass dann vom Regelsatz nach oben abgewichen werden könnte. Eine Ausnahme gilt hier bei Verstößen, die denknotwendig immer vorsätzlich begangen werden, z.B. die Benutzung eines Mobiltelefons im Kraftfahrzeug.