Handybenutzung
Dem Führer eines Fahrzeugs ist die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, sofern er hierfür das Telefon oder den Hörer aufnehmen oder halten muss. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Fahrer während des Telefonates nicht beide Hände zum Führen des Fahrzeugs zur Verfügung hat. Die Benutzung eines Mobiltelefons ist nicht nur für Kraftfahrzeugfahrer untersagt, sondern auch für Fahrradfahrer.
Eine Ausnahme hiervon gilt, sofern die Fahrt unterbrochen ist, das heißt das Fahrzeug steht und ein eventuell vorhandener Motor ausgeschaltet ist. Es reicht dementsprechend nicht aus, wenn Fahrer lediglich zum Straßenrand fahren, der Motor muss auch ausgeschaltet sein. Das Telefonieren bei laufendem Motor an einer Ampel ist dementsprechend ebenfalls untersagt.