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Home > Informationen zum Verkehrsrecht > Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr > Verstöße im Einzelnen > Benutzung Sicherheitsgurt

Benutzung des Sicherheitsgurtes

Grundsätzlich begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der sich trotz vorhandenen Sicherheitsgurtes nicht anschnallt. Dies gilt auf Vordersitzen und Rücksitzen gleichermaßen. Zu beachten ist hierbei, dass grundsätzlich ein vorhandener Sicherheitsgurt auch dann als nicht angelegt gilt, wenn er falsch benutzt wird.

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