Bußgeldbescheid

Nach Durchführung der Ermittlungen stellt die Bußgeldbehörde das Verfahren ein, oder erlässt einen Bußgeldbescheid gegen den aus ihrer Sicht Verantwortlichen. Gegen diesen Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden, dies hat innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des Bescheides an den Betroffenen zu geschehen. Über diese Frist und über die Möglichkeit des Einspruchs enthält der Bußgeldbescheid eine ausführliche Belehrung.