Bußgeldverfahren
Das Bußgeldverfahren beginnt regelmäßig dadurch, dass durch Ordnungsbehörden oder Polizei der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit an die Bußgeldbehörde übermittelt wird.
Sofern der Betroffene feststeht, wird dieser von der Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen erhalten. Im Rahmen dieser Anhörung ist der Betroffene lediglich verpflichtet, Angaben zu seiner Person zu machen. Angaben zur Sache sind freiwillig und sollten genau überlegt sein. In Regelfall ist dem Betroffenen nicht bekannt, welchen Inhalt die Akte bei der Bußgeldstelle hat. Dementsprechend weiß der Betroffene nicht, ob es eine für ihn günstige Beweissituation gibt, oder ob der Verkehrsverstoß recht problemlos nachzuweisen ist. Von derartigen Faktoren muss aber eine sinnvolle Einlassung abhängen.
Steht für die Bußgeldbehörde der Betroffene nicht fest, wird diese Ermittlungen anstellen. Regelmäßig beginnen diese Ermittlungen damit, dass dem Halter des Fahrzeugs ein Zeugenfragebogen zugesandt wird. Die befragten Zeugen sollten in diesem Zusammenhang aufmerksam die Belehrung über Auskunftsverweigerungsrechte und Zeugnisverweigerungsrechte studieren, um sich selbst nicht unnötig in eine persönlich schwierige Situation zu bringen.