Unkostenpauschale

Die Unkostenpauschale soll die Kosten des Geschädigten abdecken, die dem Geschädigten für die Abwicklung des Verkehrsunfalls typischerweise entstehen. Dies betrifft beispielsweise Telefonkosten, Portokosten und Fahrtkosten zur Werkstatt oder zu seinem Rechtsanwalt. Die allgemeine Unkostenpauschale wird aktuell in einer Größenordnung von 25 € angenommen.

Sollte der Geschädigte eine höhere Summe beanspruchen wollen, muss er seine Aufwendungen (zum Beispiel die Fahrtkosten) exakt darlegen können. Regelmäßig ist die Unkostenpauschale ausreichend, um die entstehenden Nebenkosten abzudecken.