Gesundheitsrecht
Im Gesundheitswesen sind neben den Patienten auch etliche Leistungserbringer eingebunden.
Das Gesundheitsrecht richtet sich vorwiegend an die Leistungserbringer für medizinische, pflegerische, therapeutische oder assistierende Maßnahmen bzw. Leistungen.
Zulassungsfragen der Heilberufe, Wettbewerbs- und Marketingstreitigkeiten sowie Kostenübernahmeprobleme mit den Kostenträgern sind die typischen anwaltlichen Aufgaben.
Durch die besondere Bandbreite dieser Rechtsmaterie nutzen wir ein Netzwerk von jeweils spezialisierten Rechtsanwälten.
Für Patienten sind vor allem Fragen zum Schwerbehindertenrecht, des Datenschutzes im Gesundheitsrecht, Errichtung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht zu klären.
Ihr Ansprechpartner
Mark Anker
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Sozialrecht
Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit
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