Krankenversicherungsrecht

Ist die Beendigung der Krankengeldzahlung rechtmäßig? Ist diese Zahnarztbehandlung beihilfefähig? Welche Pflegestufe steht mir zu?

Die Klärung von diesen und anderen Leistungsansprüchen gegenüber der gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung, den Beihilfeträgern (auch freie Heilfürsorge) ist die typische anwaltliche Aufgabe.

Aber auch beitragsrechtliche oder versicherungsrechtliche Fragestellungen sind häufig Inhalt der Beauftragung (z.B. Festsetzung der Beiträge eines freiwillig versicherten Mitgliedes der Krankenkasse; Statusfeststellungsverfahren für einen mitarbeitenden Ehegatten; Falsche Angaben zu Gesundheitsfragen).

Beim Krankenversicherungsrecht sind aber auch Schnittstellen zum Arbeitsrecht zu klären und Arbeitgeber in Hinblick auf das Sozialversicherungsrecht zu beraten und zu vertreten (z.B. Nachzahlung aus einer Betriebsprüfung).

Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden eher im Bereich Gesundheitsrecht bedient. Dort sind auch Fragen des speziellen Datenschutz oder der Patientenverfügung erfasst.

Ihr Ansprechpartner

Mark Anker

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht
Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit

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