Rentenrecht

Schon deutlich vor der Regelaltersrente sind viele Menschen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Ursachen sind oft schwere Erkrankungen, die auch durch Unfälle oder Gewalttaten entstanden sein können.

Die eigenen Ansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung, einer privaten Rentenversicherung oder für die Betriebsrente optimal umzusetzen ist die typische Aufgabe des Rechtsanwalts.

Bei Unfällen oder Gewalttaten sind auch Rentenansprüche gegen die Verursacher, eine Berufsgenossenschaft oder nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) durchzusetzen.

Häufig gehen mit dem Rentenverfahren Probleme bei der Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse einher.

Der Bereich der beruflichen oder medizinischen Rehabilitationsleistungen zählt ebenfalls zum Rentenrecht sowie die Klärung von Versicherungszeiten oder dem Versicherungsstatus (z.B. Pflichtversicherung bei bestimmten selbständigen Tätigkeiten).

Ihr Ansprechpartner

Mark Anker

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht
Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit

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